Startseite
Lehrer
An die 6. Klassen
Schulkonferenz
Vertretungsplan
Termine
Berufsorientierung
Projektwochen
Sport
Arbeitsgemeinschaft
Kooperation
Schülerfirma
Förderverein
Aktuelles
Wir in der Zeitung
Hausordnung
Impressum
Kontakt

Oberschule Schwanebeck
Unsere Hausordnung

 

1. Präambel

Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend.

Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Oberschule Schwanebeck tragen wir alle Verantwortung.

 
 

2. Unterrichtszeiten:                                     
                                                                           
  1. Std.:          7.30      -    8.15 Uhr
                                                                             2. Std.:          8.25      -    9.10 Uhr
                                                                             3. Std.:          9.25      -  10.10 Uhr
                                                                            
4. Std.:        10.20      -  11.05 Uhr
                                                                            
5. Std.:        11.15      -  12.00 Uhr
                                                                             6. Std.:        12.20      -  13.05 Uhr
                                                                             7. Std.:        13.15      -  14.00 Uhr
                                                                             8. Std.:        14.10      -  14.55 Uhr

 
 
3. Zusammenleben

3.1. Unseren Kolleg/innen, Schüler/innen und Mitschüler/innen wollen wir stets verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit begegnen.

3.2. Wir verzichten auf jede Art von körperlicher oder seelischer Gewalt.

3.3. Bei Gewalttätigkeiten gegenüber Anderen wenden wir uns nicht ab, sondern greifen in geeigneter Weise ein. Zur Lösung von Konflikten sollten die Vertrauenslehrkräfte hinzugezogen werden.

3.4. Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

3.5. Um unnötige Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden, achten wir auf dem Schulhof und auf dem Fahrradstellplatz auf Ordnung und Disziplin. 

3.6. Das Rennen auf den Gängen und den Treppen ist nicht erlaubt, die Türen, Treppen sowie die Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr und der Fluchtmöglichkeit nicht blockiert werden. Deshalb halten wir uns in den Kurzpausen vorwiegend in unserem Unterrichtsraum auf. Das Verlassen des Schulgebäudes ist untersagt. Zuwiderhandlungen können disziplinarische Strafen nach sich ziehen.

3.7. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Jede Unpünktlichkeit stört die Anderen! Die Eltern werden vom Klassenleiter über Fehlstunden informiert.

 
 
4. Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt

4.1. Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, einschließlich der Gänge, der Fahrradstellplätze und der Außenanlagen. Auch die Toiletten verlassen wir selbstverständlich so, wie wir sie vorzufinden wünschen. 

4.2. Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten, Büchern) sorgsam um. Bei Beschädigungen oder Zerstörung muss Schadensersatz geleistet werden. Die Schule kann keine Haftung übernehmen. Jede Reparaturmaßnahme kostet Geld und geht somit zu Lasten von Neuanschaffungen!

4.3. Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

4.4. Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen, das Licht ggf. abgeschaltet, die Tafel gewischt und die Stühle auf die Tische gestellt. Jeder Arbeitsplatz wird sauber hinterlassen.

4.5. Das Sitzen auf den Heizkörpern kann nicht erlaubt werden, da sie für solche Belastungen nicht ausgelegt sind.

4.6. Sportliche Betätigungen, insbesondere Ball- und Laufspiele während der Pause sind nur unter Aufsicht auf dem Sportgelände gestattet.

4.7. Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung,  Projektoren usw.).

4.8. Wir bevorzugen wieder verwendbare Verpackungen (Getränkeflaschen, Brotdosen usw.), da wir durch Müllvermeidung einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können.

4.9. Handys, MP3-Player und Ähnliches sind im Schulhaus ausgeschaltet und nicht sichtbar verpackt. Über Ausnahmen bei Stillarbeit entscheidet der Fachlehrer.

 
  5. Allgemeine Regeln und Richtlinien

5.1. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 7 bis einschließlich 10 dürfen das Schulgelände in Pausen nicht verlassen.

5.2. Innerhalb des Schulgeländes ( auch an der Bushaltestelle) sind den Schüler/innen das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.

5.3. Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.  Die Schule ist verpflichtet solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen, z.B. Waffen und waffenähnliche Gegenstände.

5.4. Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenraum, bleibt die Tür offen, die Schüler/innen verhalten sich ruhig. Die Klassensprecher/innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft nach Stundenbeginn im Sekretariat.

5.5. Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.

 

 
 

Nachwort

In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Solche Fälle werden in dem Geist geregelt, der in der Präambel beschrieben ist.

Die Hausordnung tritt am 26.02.2008 in Kraft. 
Beschlossen von der Schulkonferenz am: 25.02.2008

 
 

Nach oben