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Oberschule Schwanebeck |
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1. Präambel Ein
gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und
höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen
und Eltern. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und
Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für
den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Oberschule Schwanebeck tragen wir alle Verantwortung. |
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5. Allgemeine Regeln und
Richtlinien
5.1. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 7 bis einschließlich 10 dürfen das Schulgelände in Pausen nicht verlassen.
5.2. Innerhalb des Schulgeländes (
auch an der Bushaltestelle) sind den Schüler/innen das Rauchen sowie der
Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. 5.3. Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen, z.B. Waffen und waffenähnliche Gegenstände.
5.4. Befindet sich keine Lehrkraft im
Klassenraum, bleibt die Tür offen, die Schüler/innen verhalten sich
ruhig. Die Klassensprecher/innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft
nach Stundenbeginn im Sekretariat.
5.5. Unfälle müssen unverzüglich
einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.
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